Notar
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Gründung
Ist zur Gründung des Vereins ein Notar nötig?
Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll (e.V.), ist in der Tat ein Notar nötig und zwar zur Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands, zumeist auch um die Anmeldung beim Registergericht vorzunehmen.
Literaturtipp
Diese Online-Praxishilfe basiert auf der Publikation
Arbeit im Verein– Vereinsgründung, Rechtsgrundlagen und Leitprinzipien demokratischer Vereinsführung
(Bonn 2020)
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