Zahl der Vorstandsmitglieder

In der Mustersatzung heißt es der Vorstand bestehe aus drei Mitgliedern. Im Muster des Gründungsprotokolls werden jedoch nur zwei gewählte Vorstände aufgeführt. Ist der Revisor vielleicht per Gesetz automatisch Teil des Vorstands, fehlt im Gründungsprotokoll nur die Zeile für ein weiteres Mitglied?

 

Kassenprüfer oder Revisoren sind nicht per se (oder per Gesetz) Mitglieder des Vorstandes. Die Zahl der Vorstandmitlgieder ist, wie Sie bereits richtig vermutet haben, offen, d.h. wir haben in den Mustern nur zufällig unterschiedliche Zahlen der Vorstandsmitglieder genannt. In der Regel gibt es aber zwei, den 1. und den Stellvertretenden. Wenn man mehr, z.B. 3 wählt, wird meist ein Vorstandsmitglied mit besonderen Aufgaben etwa der Geschäftsführung betraut.

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