Kassenprüfer oder Revisoren sind nicht per se (oder per Gesetz) Mitglieder des Vorstandes. Die Zahl der Vorstandmitlgieder ist, wie Sie bereits richtig vermutet haben, offen, d.h. wir haben in den Mustern nur zufällig unterschiedliche Zahlen der Vorstandsmitglieder genannt. In der Regel gibt es aber zwei, den 1. und den Stellvertretenden. Wenn man mehr, z.B. 3 wählt, wird meist ein Vorstandsmitglied mit besonderen Aufgaben etwa der Geschäftsführung betraut.