Vereinsregistrierung und Schiedsvereinbarung

Seit einiger Zeit schon beschäftige ich mich mit der Gründung eines Vereins.

Ich habe jedoch einige Unsicherheiten was die Formalien betrifft: Wer beglaubigt meine Satzung? (Meine Gemeindeverwaltung hat mir kein Ortsgericht nennen können, sondern nur das Amtsgericht) - Ist ein Schiedsvertrag Verpflichtung? - Schicke ich die Formulare an das Finanzamt oder an das Amtsgericht?

 

Das Verfahren zur Beantragung der Eintragung Ihres Vereins in das Vereinsregister ist leider etwas komplizierter als Sie vermutlich annehmen.
Der Antrag muss  von dem gesamten Vorstand unterschrieben, die Unterschriften durch einen Notar beglaubigt und dann an das zuständige Amtsgericht (Registergericht) weitergeleitet (was in aller Regel auch durch den Notar geschieht). Die Kosten dürften bei ca. 60 € liegen.

Eine Schiedsvereinbarung muss nicht in jedem Fall Bestandteil der Satzung sein. Will man allerdings vermeiden, dass eventuelle vereinsinterne Streitigkeiten gleich in langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten münden, sollte man unbedingt eine Schiedsvereinbarung mit aufnehmen. Sie hält mögliche Konflikte zunächst im Verein (Schiedsgericht) und sollte in aller Regel  auch die interne Konfliktlösung sicherstellen.

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