Das Verfahren zur Beantragung der Eintragung Ihres Vereins in das Vereinsregister ist leider etwas komplizierter als Sie vermutlich annehmen.
Der Antrag muss von dem gesamten Vorstand unterschrieben, die Unterschriften durch einen Notar beglaubigt und dann an das zuständige Amtsgericht (Registergericht) weitergeleitet (was in aller Regel auch durch den Notar geschieht). Die Kosten dürften bei ca. 60 € liegen.
Eine Schiedsvereinbarung muss nicht in jedem Fall Bestandteil der Satzung sein. Will man allerdings vermeiden, dass eventuelle vereinsinterne Streitigkeiten gleich in langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten münden, sollte man unbedingt eine Schiedsvereinbarung mit aufnehmen. Sie hält mögliche Konflikte zunächst im Verein (Schiedsgericht) und sollte in aller Regel auch die interne Konfliktlösung sicherstellen.