Sie können durchaus ein Vorstandsmitglied mit der Kassenführung und der Verwaltung des Kontos beauftragen. Sinnvoll ist es aber in jedem Fall, eine jährliche Rechnungs- bzw. Kassenprüfung einzurichten.
Sie können durchaus ein Vorstandsmitglied mit der Kassenführung und der Verwaltung des Kontos beauftragen. Sinnvoll ist es aber in jedem Fall, eine jährliche Rechnungs- bzw. Kassenprüfung einzurichten.