Umzug der Geschäftsstelle

Ich bin 1. Vorsitzende eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins, den wir auf meine Adresse eintragen haben lassen bzw. auf den Gerichtsstand Stuttgart. Nun bin ich von Stuttgart nach München gezogen und stelle fest, dass es mit einer einfachen Adressänderung leider nicht getan ist. Hierzu meine Frage:

 

Kann ich den Verein auf die Adresse einer anderen Person mit Sitz in Stuttgart anmelden, auch wenn diese mit dem Verein nicht in Verbindung steht und gleichzeitig mich als verantwortlichen 1. Vorsitzenden in München anmelden? Ich denke, das ist ein recht häufiges Problem, wie geht man hier normalerweise vor? Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, den gesamten, aufwendigen Anmeldeprozess nochmals zu durchlaufen.

Eine Lösung hängt davon ab, was in der Satzung Ihres Vereins steht. Ist dort nur als Sitz (Gerichtsstand) Stuttgart angegeben, brauchen Sie dem Registergericht nur eine neue Adresse der »Geschäftsstelle« bzw. des sogenannten »Verwaltungssitzes« des Vereins zu nennen. Dies kann auch eine Adresse einer »beauftragten« Person sein, die nicht Mitglied des Vereins oder des Vorstands sein muss, allerdings die postalische Erreichbarkeit des Vereins sicher stellen muss.

Sollte Ihre Satzung - hoffentlich nicht - neben der Nennung des Sitzes des Vereins (Stuttgart) auch Ihre konkrete Adresse als Vorsitzende enthalten, dann kommen Sie leider nicht um eine Satzungsänderung (mit Beschluss der Mitgliederversammlung und entsprechenden Eintragungkosten) herum.
Sollten sich die Aktivitäten des Vereins mit Ihrem Umzug ebenfalls nach München verlagern, dann sollten Sie eventuell über die Verlegung des Sitzes (mit einer entsprechenden Satzungsänderung) nachdenken. Aber auch in diesem Fall müssten Sie das über das (bisher zuständige) Registergericht in Stuttgart (und nicht München) einleiten.

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