Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit

Wie würden Sie den ideellen und zweckgebundenen Betrieb eines Vereins auseinanderhalten? Der Zweck des Sportvereines laut unserer Satzung ist die Förderung und Pflege des Sports und die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege. Ist dies nun ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb insofern, daß wir auch die Ausgaben für diese Aufgaben geltend machen können?

Vom Satzungszweck sind sicherlich die notwendigen Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit gegeben. Sie werden allerdings erst hinreichend erfüllt, wenn dazu kommt, dass alle Aktivitäten, auch die des Zweckbetriebs den Prinzipien der Selbstlosigkeit (keine Verfolgung primär eigenwirtschaftlicher Zwecke), Ausschließlichkeit (ausschließliche Verfolgung der Satzungszwecke)und Unmittelbarkeit (unmittelbare Verwirklichung der Satzungszwecke durch den Verein selbst) entsprechen.

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