Online-Mitgliederversammlung

Könnten Sie die Modalitäten einer Online-Mitgliederversammlung (Chat-Room? Mail-Austausch?) näher

erläutern?

Die Möglichkeit der Online-Mitgliederversammlung ist inzwischen rechtlich weitgehend anerkannt, erfordert allerdings mehrere Voraussetzungen. Vor allem muss sie bereits in der Satzung vorgesehen sein. Alle von Ihnen genannten technischen Möglichkeiten und weitere sind dafür denkbar. Wichtig ist, dass den in der Satzung festgelegten Fristen und Verfahrensanforderungen entsprochen wird und beispielsweise auch keine Mitglieder ausgeschlossen werden, etwa weil sie nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen. Schließlich muss bei Entscheidungen auch (z.B. über elektronische Signaturen oder andere technische Verfahren) die Identifizierung und Authentifizierung der Mitglieder gewährleistet werden.

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