Grundsätzlich ist diese Form der Anmeldung einer Website problemlos (und tausendfache Praxis). Aus Sicht des Vereins wäre aber immer zu einer schriftlichen Vereinbarung zu raten, die dem Verein Domain- (Namens- und andere) Rechte sichert. Es geht darum, bei Ihrem Ausscheiden dem Verein die Übertragung der Domain sicher zu stellen.
Übrigens ginge es bei den meisten Providern auch, den Verein (auch vor der eigentlichen Gründung, gleichsam als Vorverein oder Verein in Gründung)als Firma zu registrieren. Oft sind damit aber höhere Kosten verbunden.