Grundsätzlich und dauerhaft kann diese Regelung der Satzung wegen der Geltung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse nicht außer Kraft gesetzt werden.
Ausnahmefälle gelten wenn der Vorsitzende nicht anwesend sein kann, oder nicht erscheint. Normalerweise übernimmt dann bei der Verhinderung des Vorsitzenden sein Stellvertreter die Leitung, ist auch der verhindert kann ein anderes Vorstandsmitglied übernehmen. Gibt es keine Vorstandsmitglieder (wegen Verhinderung oder auch wegen Rücktritt) kann die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter bestimmen.
Auch wenn es um die Neuwahl des Vorstands geht, kann der amtierende Vorstand oder der Vorsitzende, wenn er zur Wiederwahl antritt auch für die Dauer der Wahl die Versammlungsleitung übertragen. Das gilt in der Regel für solche Ausnahmefälle.