Eine Steuergutschrift in Höhe von 500,- € gibt es nicht, obwohl das in dem ursprünglichen Gesetzentwurf geplant war. Faktisch bedeutet die Ehrenamtspauschale( nach § 3 Nr. 26a des Einkommenssteuergesetzes), dass Sie von dem jeweiligen Träger auch eine entsprechende Vergütung bzw. pauschale Aufwandsentschädigung (in Höhe von aktuell 720 ,- €) bekommen müssten, die dann steuerfrei (korrekt anrechnungsfrei für Ihr zu versteuerndes Einkommen) bliebe. Für alle Tätigkeiten, die Sie tatsächlich unentgeltlich übernehmen gibt es leider keine entsprechende Gutschrift.