Grundsätzlich ist die Beteiligung von Minderjährigen mit der (schriftlichen) Zustimmung der Eltern/gesetzlichen Vertreter möglich und auch in der von Ihnen vorgesehenen Konstruktion.
Wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen, sollten sie aber mindestens keine Vorstandstätigkeiten übernehmen, die mit Außenvertretungsrechten des Vereins verbunden sind.
Bei der Zustimmung der Eltern sollten diese auch vorher über eventuelle Beitragspflichten informiert werden und ihnen gegebenfalls auch schriftlich zustimmen.