Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities
Die Digitalisierung entwickelt sich zunehmend zu einem Standort- und Wettbe-werbsfaktor. Damit die Kommunen (im Folgenden für Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von ihnen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusam-menschlüsse) für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv bleiben, sollen Digitalisie-rungsprojekte gefördert werden.
Der Preis / Wettbewerb | |
---|---|
Veranstalter | Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg |
Schlagworte | Demokratie, Medien, Wissenschaft |
Reichweite | Baden-Württemberg |
Teilnehmende | Gefördert werden Maßnahmen von Kommunen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisie-rungsstrategie digital@bw zuordnen lassen. Diese Maßnahmen sind innerhalb von zehn Monaten umzusetzen. |
Bewerbungskriterien | Bewertungskriterien für die Auswahl der Vorhaben sind: Grad der Innovation und Umsetzbarkeit sowie Zukunftsorientierung - inwie-weit hilft das Vorhaben die Kommunen auf künftige Herausforderungen vor-zubereiten (25 Punkte) / Grad der Durchdringung und Anzahl der betroffenen Bereiche aus der Digita-lisierungsstrategie digital@bw (20 Punkte) / Erlebbarer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie Alltagstauglichkeit und Attraktivität (10 Punkte) / Öffentliche Sichtbarkeit des Modellvorhabens, Bürgerpartizipation und Ein-bettung in Gesellschaft und Wirtschaft (15 Punkte) / Aufbau und Einbindung der Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Gesellschaft oder Wissenschaft zur Steigerung des Umsetzungserfolgs und Akzeptanz (15 Punkte) / Mittelfristig selbsttragende Planung und Aussichten auf Refinanzierbarkeit, Entwicklung von Geschäftsmodellen (15 Punkte). |
Bewerbungsfrist | Die aktuelle Wettbewerbsrunde ist beendet. |
Preis | Es steht ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro zur Verfügung. Der maximale Zuschussbetrag pro Antrag beträgt 100.000 Euro und gleichzeitig höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen werden erst ab einem Betrag von 2.500 Euro bewilligt. |
Weiterführende Informationen | |
Kontakt |
![]() Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart Tel: 0711/231-4 poststelle@im.bwl.de |
