Schülerzeitungswettbewerb: Kein Blatt vorm Mund
Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder prämiert herausragende Leistungen von Schülerzeitungsredaktionen. Er fördert so die Schülerzeitungspresse als ein wesentliches Element demokratischer Schulkultur. Dabei steht die Schülerzeitung als Sprachrohr der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des im Wettbewerbszeitraums amtierenden Bundesratspräsidenten.
Der Preis / Wettbewerb | |
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Veranstalter | Kultusministerkonferenz der Länder; Jugendpresse Deutschland |
Schlagworte | Jugend, Kinder, Medien, Schule |
Reichweite | bundesweit |
Teilnehmende | Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schulformen in der Bundesrepublik Deutschland und an Deutschen Schulen im Ausland. Allerdings wird der Schülerzeitungswettbewerb der Länder in (fast) allen Bundesländern selbstständig durchgeführt. Die jeweils federführenden Ministerien werden die besten Schülerzeitungen getrennt nach Schulformen für den Bundeswettbewerb nominieren, d. h. eine Teilnahme ist nur über das Auswahlverfahren auf Landesebene möglich. Deutsche Auslandsschulen nehmen über ein Bundesland ihrer Wahl am Wettbewerb teil. Neben den Preisen nach Schulkategorien vergeben die Veranstalter jedes Jahr gemeinsam mit den Partnern Sonderpreise für einzelne Leistungen oder ganze Schülerzeitungen. |
Bewerbungskriterien | Die Schülerzeitungen müssen als Printmedien vorliegen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden. Einzelausgaben für den Wettbewerb sind nicht zulässig. Im Bewertungsverfahren werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: Darstellung des Schullebens; Einbeziehung jugendrelevanter Themen im außerschulischen Bereich; Interessenvertretung; zielgruppenorientierte Gestaltung in Inhalt, Erscheinungsbild, Sprache und Stil; Argumentationsniveau, Originalität und Kreativität sowie Strukturierung, Layout, grafische Gestaltung und Titelbild. Die zum Wettbewerb eingereichte Schülerzeitung ist, nach Möglichkeit, in sechs Exemplaren einzureichen. Das jeweilige Ministerium wird die besten Schülerzeitungen getrennt nach Schulformen für den Bundeswettbewerb nominieren. Die Schulformen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs und Förderschulen. Eine vom Ministerium eingesetzte Landesjury wird für jede der sechs Schulformen bis zu sieben Schülerzeitungen auswählen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Hintergrund des Wettbewerbs stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit. |
Bewerbungsfrist | 31. Januar 2021 |
Preis | Die Jury vergibt attraktive Geld- und Sachpreise. Es werden darüber hinaus verschiedene Sonderpreise verliehen. |
Weiterführende Informationen | |
Kontakt |
![]() Jugendpresse Deutschland e.V. Alt-Moabit 89 10559 Berlin Tel: 030 / 39 40 525-00 buero@jugendpresse.de |
Sonstiges: | Wichtig: Die Landeswettbewerbe der Bundesländer haben unterschiedliche Bewerbungsfristen. Der untenstehende Kontakt bezieht sich auf das Land Nordrhein Westfalen. |
