Annen-Medaille
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ehrt Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlichem Einsatz im Bereich der Sozial- oder Familienarbeit besondere Verdienste erworben haben, durch die Verleihung der »Annen-Medaille«. Sie wird in der Regel jährlich einmal durch die zuständige Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich in besonders vorbildlicher Weise, langjährig und uneigennützig in der Sozial- oder Familienarbeit im Freistaat Sachsen engagieren oder engagiert haben.
In der Auswahl der Auszuzeichnenden sollen die Verschiedenheit und Vielfalt der Betätigungsgebiete und Träger zum Ausdruck kommen. Bei gemeinsamem Engagement können Personengruppen die Auszeichnung erhalten.
Die Verleihung der Annen-Medaille im Herbst findet in Dresden statt.
Die Anregungen zur Ehrung sind bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales einzureichen. Mit der »Annen-Medaille« können in der Regel bis zu 20 Personen jährlich geehrt werden.