Chronologische Übersicht

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm »Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung« Maßnahmen Kultureller Bildung, die von lokalen Bündnissen vor Ort geplant und durchgeführt werden. Umgesetzt wird das Förderprogramm gemeinsam mit 24 bundesweiten Verbänden und Initiativen. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen alle künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote und werden durch die 24 Förderer präzisiert.

Veranstaltet von Bundesministerium für Bildung und Forschung
Reichweite bundesweit
Teilnehmende

Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren richten und die als Bündnisse für Bildung, d.h. als lokale Kooperation von wenigstens drei Akteuren, erbracht werden. Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene können u.a.

- Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig),

- Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig) oder

- Patenschafts- und Mentorenprogramme

gehören.

Auch Projekte für und mit geflüchteten Menschen bis einschließlich 26 Jahren können über Kultur macht stark gefördert werden.

Bewerbungsfrist Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden
Bewerbungskriterien

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase reichen Förderinteressenten eine Projektskizze ein. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem jeweiligen Verbundkoordinator vorzulegen. Nach positiver Bewertung der Projektskizzen werden die Förderinteressierten zur Antragstellung aufgefordert. In der mit dem förmlichen Antrag vorgelegten Vorhabenbeschreibung sind die Planungen aus der Projektskizze auszuarbeiten und zu konkretisieren, gegebenenfalls unter Berücksichtigung fachlicher und administrativer Auflagen aus der Bewertung, die bei der Aufforderung zur Vorlage eines Förderantrages mitgeteilt werden.

Preis Gefördert werden Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, das heißt Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 Prozent der entstehenden und förderfähigen Ausgaben
Kontakt
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – Referat Kulturelle Bildung; Demokratiebildung
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Telefon: 030 1857-0
Fax: 030 1857-5503
bmbf@bmbf.bund.de
Link https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/foerderung/Mitmachen/mitmachen_node.html