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Bundesprogramm »Jugend erinnert«, Förderlinie SED-Unrecht
Das Förderprogramm »Jugend erinnert«, Förderlinie SED-Unrecht, will Aufarbeitungsinstitutionen einerseits stärker mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie Jugendorganisationen verzahnen. Zum anderen zielt es auf die Schaffung und Weiterentwicklung innovativer Bildungsformate, die sich an junge Menschen richten und insbesondere auch diejenigen erreichen, die die bisherigen Bildungsangebote nicht nutzen.
Veranstaltet von | Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur | |||||
Reichweite | bundesweit | |||||
Teilnehmende |
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen (z. B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) mit Sitz in Deutschland, die sich in mindestens einem Arbeitsschwerpunkt mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befassen. |
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Bewerbungsfrist | Die Bewerbungsphase endete am 15.02.2021 | |||||
Bewerbungskriterien |
Informationen zum Programm und zur Antragstellung stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit. |
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Preis | Fördermittel können pro Projekt in Höhe von 40.000,00 Euro bis 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bewilligt werden. In der Regel wird anteilig gefördert. | |||||
Weitere Informationen |
Informationen zu den nächsten Schritten im Förderprogramm folgen in Kürze. |
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Kontakt |
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Link | https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/foerderprogramme/jugend-erinnert |