Das »Recht auf Bitte und Beschwerden an die Volksvertretung« ist im Grundgesetz festgehalten. Der Petitionsausschuss ist das Organ des Bundestags, durch das dieses Recht umgesetzt wird. Alle Bürger/innen können Petitionen zu allgemeinen oder persönlichen Themen einreichen. Dafür kann ein Online-Portal genutzt werden, in dem Petitionen eingereicht, unterschrieben und diskutiert werden können. Jeder Petition muss bearbeitet werden und mit einer begründeten Stellungnahme angenommen oder abgelehnt werden. Öffentlich beraten werden nur Petitionen ab einer bestimmten Anzahl von Unterzeichnenden. Bislang lag diese Grenze bei 50.000 Unterschriften, zum 1. Juli 2024 wird diese Grenze auf 30.000 Unterschriften abgesenkt. Zudem wird die Frist, in der die Unterschriften vorliegen müssen, von vier auf sechs Wochen verlängert.
Bundestag: Änderungen bei Petitionen
