Bundeskabinett beschließt Entwurf des Demokratiefördergesetzes

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember den Gesetzesentwurf für ein sog. Demokratiefördergesetz beschlossen. Dabei geht es in erster Linie um Fördermittel für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Durch das Gesetz können demnach Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung »längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter« gefördert werden als bisher. Der Bund erhält zudem erstmals eine gesetzliche Grundlage, um eigene Maßnahmen durchzuführen und zivilgesellschaftliche Projekte im Handlungsfeld zu unterstützen. Die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, ein Zusammenschluss von fast 200 zivilgesellschaftlichen Vereinen und Stiftungen, kritisiert den vorliegenden Entwurf, weil er keine Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beinhalte; solange jedoch Organisationen, die sich (gesellschafts-)politisch engagieren, weiterhin Gefahr laufen, aufgrund ihres Engagements die Gemeinnützigkeit zu verlieren, bliebe das Demokratiefördergesetz hinter den eigenen Ansprüchen zurück.

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