Kiel: Kommunale Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung

Bereits seit 2003 verpflichtet die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins die Kommunen zwischen Nord- und Ostsee dazu, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an lokalen Aushandlungsprozessen zu gewährleisten. Auch die Stadt Kiel hat in der Folge daran gearbeitet, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Aufgabe der gesamten Verwaltung zu etablieren, und sie hat zu diesem Zweck unter anderem ein Kinder- und Jugendbüro zur Organisation und Koordination von Kinder- und Jugendbeteiligung ins Leben gerufen. Seit Juni 2022 schafft die politisch beschlossene Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Verwaltung, wie das Recht Heranwachsender auf Beteiligung, Information und Meinungsäußerung umgesetzt werden soll. Das Team des Kinder- und Jugendbüros der Stadt Kiel beschreibt in seinem Gastbeitrag den Prozess zur Entstehung der Leitlinie und erläutert, wie sich diese in die städtischen Bemühungen zur Schaffung einer kommunalen Beteiligungskultur einbettet.

Glossar

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  • Zivilgesellschaft
     

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