Deutscher Bundestag: Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative

Im Bundestag wird derzeit ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) behandelt, mit dessen Hilfe die in der Praxis offensichtlich gewordenen Schwachstellen bei deren Durchführung behoben und die EBI als Instrument bürgerschaftlicher Partizipation gestärkt werden soll. Der Gesetzentwurf senkt unter anderem das Mindestalter zur Unterstützung einer EBI auf 16 Jahre ab. Zudem sieht er die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle im Bundesverwaltungsamt vor, an die sich Organisator/innen bei der Einleitung einer EBI wenden können. Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf ein Bußgeldtatbestand im Hinblick auf Fälle von Unterstützungsbekundungen unter falschem Namen in Online-Beteiligungen eingeführt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die gemäß einer EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative von 2019 erforderlichen Änderungen nun auch im nationalen Recht vorgenommen werden. Die Europäische Bürgerinitiative funktioniert ähnlich einer Petition oder einer Volksinitiative. Mit einer Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten richtet sich eine erfolgreiche Initiative an die Europäische Kommission, die sich in der Folge mit einem bestimmten Thema befassen muss.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut (PDF)

Glossar

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