Gemeinnützigkeitsrecht: Änderung des Anwendungserlasses

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Januar neue Richtlinien zum Gemeinnützigkeitsrecht veröffentlicht, die unter anderem politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen besser beschreiben. Den Änderungen gingen über Jahre dauernde Diskussionen zwischen den Finanzministerien von Bund und Ländern voraus. Mit dem geänderten Anwendungserlass kann nun beispielsweise ein Sportverein auf aktuelle Ereignisse wie einen antisemitischen Anschlag reagieren, ohne Angst um seine Gemeinnützigkeit zu haben; zudem wurde klargestellt, dass Vereine ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen dürfen. Die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, ein Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen, begrüßt in einer aktuellen Stellungnahmen die getroffenen Vereinbarungen, fordert aber zugleich die Bundesregierung auf, weitere angekündigte gesetzliche Verbesserungen im Themenfeld zeitnah auf den Weg zu bringen. 

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