Unterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement eingesetzt

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat Mitte Februar die erneute Einsetzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement fraktionsübergreifend beschlossen. Die Konstituierung des Unterausschusses steht allerdings noch aus; auch die 13 ordentlichen Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder sind noch von den Fraktionen zu benennen. Zu den zentralen Aufgaben des Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement gehört es, die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement weiter zu verbessern. So befasst er sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement und Demokratiepolitik betreffen und soll dem fraktionsübergreifenden Einsetzungsantrag zufolge bei der Erarbeitung einer nationalen Engagementstrategie mitarbeiten. Darüber hinaus ist er im Dialog mit der Zivilgesellschaft an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes beteiligt. Ein Rückblick auf die Arbeit des Ausschusses in der vergangenen Legislaturperiode steht online bereit.  

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