Jahressteuergesetz 2020: Übersicht der Änderungen

Das Jahressteuergesetz 2020 bringt eine Menge an steuerlichen Neuerungen, die vielfach bereits ab Januar 2021 gültig sind. Fast alle gemeinnützigen Körperschaften sind partiell davon betroffen bzw. begünstigt. Zu den Änderungen zählen unter anderen: Die Erhöhung der steuerfreien Ehrenamtspauschale auf 840 Euro und der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro. Zudem wird ein neues bundesweites Register für gemeinnützige Körperschaften geschaffen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 treten außerdem zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Eine aktuelle Übersicht im Wegweiser Bürgergesellschaft führt aus, welche neuen Zwecke der Gemeinnützigkeit in die Abgabenordnung aufgenommen wurden. Sie zeigt detailliert, welche Änderungen seit wann gültig sind.

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