Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Sonderprogramm für die durch die Corona-Pandemie in Not geratenen gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit gestartet. Es beläuft sich auf insgesamt 100 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Anträge können noch bis zum 30. September 2020 gestellt werden.