Inwiefern dürfen Lehrerinnen und Lehrer oder Akteure der außerschulischen Bildung menschenverachtende oder demokratiefeindliche Positionen von Parteien im Unterricht oder in Bildungsveranstaltungen behandeln? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Gastbeitrags von Dr. Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Er zeigt auf, welche Bedeutung den Grund- und Menschenrechten, dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zukommt und wieso politische Bildung immer auch Menschenrechtsbildung ist.