DKHW: Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland vor diesem Hintergrund zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Das Gutachten geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben.

Das Gutachten im Wortlaut (PDF)

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