Sharing Economy: Papier des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Mit dem englischen Begriff der »Sharing Economy« wird  in der Regel die gemeinschaftliche Nutzung von Gütern durch Teilen, Tauschen, Leihen, Mieten oder Schenken sowie die Vermittlung von Dienstleistungen bezeichnet. Bestehende Formen der »Wirtschaft des Teilens« sind dabei nicht immer altruistisch und unentgeltlich motiviert, sondern im digitalen Zeitalter vielfach kommerzielles Geschäftsmodell. Dennoch liegen vielen gemeinschaftlichen Konsumformen konsum- und wachstumskritische Einstellungen zugrunde, wie sie sich beispielsweise in der Postwachstums-Bewegung nachweisen lassen (vgl. Ausgaben 23/2013 und 19/2014). Suffizienz und Commons, Demokratie und Solidarität sind neben den Prinzipien des Teilens und Leihens Schlüsselbegriffe der Debatte. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages informiert nun in einer aktuellen Veröffentlichung kompakt über die verschiedenen Ausprägungen und Konsequenzen des Begriffs der Sharing Economy.

Das Papier im Wortlaut (PDF)

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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