Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24.10.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement entbürokratisiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit verbessert werden. So will das Gesetz die Vereinsarbeit erleichtern, beispielsweise wird die Frist zur Mittelverwendung gemeinnütziger Vereine um ein Jahr verlängert. Zudem sind höhere Freibeträge und geänderte Haftungsregelungen vorgesehen. Die Übungsleiterpauschale soll bis zu 2.400 Euro steuer-und sozialabgabenfrei bleiben, die allgemeine Ehrenamtspauschale bis zu 720 Euro pro Jahr. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss großer Dachverbände gemeinnütziger Organisationen, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die geplanten Änderungen. Wichtige Reformanliegen bleiben nach Meinung des Bündnisses jedoch unberücksichtigt. Das Bündnis kritisiert in diesem Zusammenhang die immer noch fehlende Anerkennung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als eigenständiger gemeinnütziger Zweck.
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