Abrufverfahren bei Zuwendungsempfängern

Bisher galt für Empfänger öffentlicher Zuwendungen das Prinzip, Mittel für den Bedarf der kommenden zwei Monate bzw. sechs Wochen abfordern zu können. Für die Empfänger von Zuwendungen des Kulturstaatsministers ist nun eine Änderung geplant: Sie sollen Mittel jeweils einen Tag bevor eine Zahlung erfolgt, bei der Bundeskasse abrufen müssen. Das heißt, dass nur noch Mittel für Überweisungen oder Abbuchungen abgerufen werden können, die am folgenden Tag fällig sind. Der Deutsche Kulturrat kritisiert diese Entscheidung. Er befürchtet durch die Neuregelung einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand sowohl für Zuwendungsempfänger als auch für die Bundesverwaltung. Zudem widerspreche die Regelung den Empfehlungen von Fachleuten, das Zuwendungsrecht und die Anwendungsvorschriften zu entbürokratisieren, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Der Kulturrat fordert daher in einer aktuellen Resolution den Finanzminister und den Kulturstaatsminister auf, das sog. Abrufverfahren bei Zuwendungsempfängern wieder rückgängig zu machen.

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