Bürgerbegehrensbericht 2012

Wie entwickelt sich die direkte Demokratie auf der kommunalen Ebene? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Bürgerbegehrensbericht 2012 des Vereins Mehr Demokratie. Demnach gab es seit 1956 deutschlandweit fast 6.000 direktdemokratische Verfahren auf Kommunalebene. Allein im letzten Jahr wurden 300 Verfahren eingeleitet.

Direkte Demokratie boomt: dieser Schluss liegt nahe, wenn die Zahlen des aktuellen Bürgerbegehrensbericht nicht täuschen. Mehr als die Hälfte der seit 1956 durchgeführten Verfahren fanden nach Angaben von Mehr Demokratie in der letzten Dekade (2002-2011) statt. Direkte Demokratie braucht die Bürgerinnen und Bürger: mehr als 5.000 Bürgerbegehren wurden von unten auf den Weg gebracht, lediglich 810 Verfahren wurden durch Gemeinderäte initiiert. Spitzenreiter der direkten kommunalen Demokratie ist Bayern. Hier bilanziert der Bericht 2.260 Verfahren, das entspricht einem Durchschnitt von 141 Verfahren pro Jahr. Grund für diese Spitzenstellung sind nach Angaben des Vereins die besonders anwendungsfreundlichen Regelungen im südlichsten Bundesland.

Die rote Laterne teilen sich mehrere Bundesländer: Betrachtet man die Bürgerbegehren pro Jahr, liegt Bremen mit nicht einmal einem Verfahren pro Jahr ganz hinten. Auch im Saarland findet nur rund ein Verfahren pro Jahr statt. Berücksichtigt man die Gemeindezahl, liegt Rheinland-Pfalz ganz hinten: Eine Gemeinde erlebt dort nur alle 234 Jahre ein Bürgerbegehren; in Mecklenburg-Vorpommern kommt es durchschnittlich alle 146 Jahre zu einem direktdemokratischen Verfahren.

Welche Themen bewegen die Bürgerinnen und Bürger? Der Bericht zeigt: Bürgerbegehren zu Wirtschaftsprojekten (18 Prozent), zu öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen (17 Prozent) sowie zu Verkehrsprojekten (16 Prozent) liegen fast gleichauf. Bürgerbegehren zu Energiethemen (Privatisierung von Stadtwerken, Solaranlagen, Windkraft) fanden im Berichtszeitraum lediglich 175 Mal statt.

Obwohl der Bereich Bauleitplanung viele Bürgerinnen und Bürger umtreibt, sind Bürgerbegehren zu diesem Thema in sieben Bundesländern nicht zugelassen. Hier fordert Mehr Demokratie ein Umdenken von Politik und Verwaltung. Er appelliert an die Verantwortlichen, Themenausschlüsse und andere restriktive gesetzlichen Regelungen bürgerorientiert zu reformieren.   

Der Bürgerbegehrensbericht 2012 entstand in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg.

Der Bericht im Wortlaut (PDF)

Glossar

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  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
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