Europäische Charta der Rechte für Freiwillige

Die grundsätzlichen Rechte und Qualitätsmerkmale bei Ehrenamt und Freiwilligenarbeit sind Inhalt der Europäischen Charta der Rechte für Freiwillige. Sie ist entstanden aus dem zweiten Europäischen Jugendkonvent und wurde nach Konsultationen mit Organisationen, Freiwilligen und Verbänden von einer Arbeitsgruppe formuliert.

Ende Mai 2012 hat das »European Youth Forum«, ein Zusammenschluss von gut 100 nationalen Netzwerken und internationalen NGOs, eine »European Charter on the Rights and Responsibilities of Volunteers« veröffentlicht. Jugend für Europa hat nun eine deutsche Überesetzung vorgelegt, die als Arbeitshilfe wichtige Impulse setzt. Als Grundrechte für Freiwillige werden u.a. das Recht auf die soziale und rechtliche Absicherung während der Freiwilligentätigkeit, das Verbot jedweder Diskriminierung und das Recht auf Freiwilligenarbeit außerhalb ihres Heimat- bzw. Geburtslandes genannt.  Auf der Seite der Freiwilligenorganisationen, Verbände, Freiwilligenprojekte etc. wird eine ausreichende, flexible Finanzierung und Steuerbefreiung wie auch politische Mitentscheidungsmöglichkeiten, insbesondere zum Thema Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit eingefordert. Mit der Charta wenden sich die Initiatoren insbesondere an die Politik und Behörden auf lokaler, regionaler, nationaler und europäische Behörden. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf, die Merkmale der Charta bei der Weiterentwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Programme du Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die Charta im Wortlaut (PDF)

Die deutsche Übersetzung im Wortlaut (PDF)

Mehr Informationen (Eurpoean Youth Forum)

Mehr Informationen (Jugend für Europa)

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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