Konvention zur kulturellen Vielfalt

Am 18. März 2007 tritt das von 52 Staaten ratifizierte UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) in Kraft.

Das Übereinkommen zielt darauf ab, dass die Staaten finanzielle und rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Land ergreifen können. Die öffentliche Kulturförderung erhält damit eine grundlegende Bedeutung, was vom Deutschen Kulturrat ausdrücklich begrüßt wird.

http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=981&rubrik=2

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