Fachtagung: Wirksamkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung kommunal sichern

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, in vielen Landesgesetzen und einigen Kommunalvorschriften rechtlich bindend und im Alltagshandeln von kommunalen Kinderinteressenvertretungen etabliert. Jedoch klafft weiterhin eine Lücke zwischen innovativen Projekten mit jungen Menschen und dem, was nach dem Projekt mit den guten Ergebnissen passiert. Die diesjährige Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. (21. – 22. Oktober 2024 in Frankfurt am Main) widmet sich den Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung von Artikel 12 und den Herausforderungen, die Wirksamkeit von Beteiligungsprozessen zu erreichen. Wie finden Beteiligungsergebnisse Berücksichtigung in der kommunalen Praxis? Was brauchen Kinder und Jugendliche, damit sie ihre Wirksamkeit erleben? Welche Rahmenbedingungen und Strukturen brauchen Fachkräfte, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu machen?

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