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Unfallschutz im Ehrenamt

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Zum 1. Oktober 2008 ist der Unfallversicherungsschutz für Engagierte erweitert worden. Durch eine Neuerung im sog. Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz können sich nun neben den »gewählten« auch »beauftragte« Ehrenamtliche und Freiwillige an der Unfallversicherung beteiligen. Mit verschiedenen Artikeln und einigen Beispielen bietet der Themenschwerpunkt im aktuellen Newsletter des BBE dazu wichtige Informationen.

Zum Schwerpunkt-Thema Unfallversicherungsschutz im BBE-Newsletter 20/2008

Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de