Stärkung der Freiwilligendienste
Mit den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) der Bundesländer und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich nach Regierungsangaben derzeit mehr als 85.000 Menschen in einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst. Ungefähr die Hälfte von ihnen hat sich seit seiner Einführung am 1. Juli 2011 für einen Dienst im Bundesfreiwilligendienst verpflichtet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Die Befürchtungen, der neue BFD könne sich zu einer Konkurrenz für die bestehenden Freiwilligendienste werden, haben sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht bewahrheitet. Es finde auch keine »Umschichtung« von Bewerbern von den Jugendfreiwilligendiensten zum BFD statt. Unterdessen wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Freiwilligendienste in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken. In einem gemeinsamen Antrag fordern sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Trägerprinzip im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) verankert. Die Abgeordneten kritisieren, dass Rechte und Pflichten der Freiwilligendienst-Trägerorganisationen bislang nicht gesetzlich verankert seien. Vielmehr seien die Träger als Vertragspartner nicht vorgesehen; dies widerspreche jedoch ihrer wichtigen Rolle in der Praxis.
Die Antwort der Bundesregierung (Bundesfreiwilligendienst) im Wortlaut (PDF)
Der Antrag (Stärkung der Freiwilligendienste) im Wortlaut (PDF)