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Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts

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Der Bundesrat hat am 31.5. 2002 das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts angenommen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die Hauptaussagen des Gesetzes: die Stifterfreiheit und den Anspruch auf Stiftung festzuschreiben, die Voraussetzungen für die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln und den konstitutiven Akt als »Anerkennung« zu bezeichnen. das Gesetz ist ein Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen, auch wenn zahlreiche Kritikpunkte weiterhin noch unzureichend geregelt sind. Nähere Informationen dazu:

Ulrich F. Brömmling, Leiter Medien und Information,

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Alfried-Krupp-Haus

Binger Straße 40, D-14197 Berlin

Telefon (030) 89 79 47 - 77, Telefax (030) 89 79 47 – 25

ulrich.broemmling@stiftungen.org

http://www.stiftungen.org

Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de