EU wählt Europäischen Bürgerbeauftragten
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Ende Januar 2010 hat das Europäische Parlament erneut einen Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt. Zentrale Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, Beschwerden von Bürger/innen über Missstände in den Organen und Einrichtungen der EU zu untersuchen und dafür zu sorgen, dass dass die Bürger/innen vom Vertrag von Lissabon und der Charta der Grundrechte im vollen Umfang profitieren. Ausserdem soll mit dem Amt die Dienstleistungskultur für Bürger/innen innerhalb der EU-Verwaltung gestärkt werden. Auf einer eigenen Internetseite werden die Möglichkeiten und Vorgehensweisen zu Beschwerden mit einem interaktiven Leitfaden detailliert erläutert.
Zur Website des Europäischen Bürgerbeauftragten