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DIM: Verfolgung rassistischer Straftaten sicherstellen

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Inter- und multikulturelle Angelegenheiten

In der neuesten Ausgabe von »aktuell« kommentiert das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) einen Referentenentwurf zur »Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses«. Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, in die allgemeine Regelung zur Strafzumessung die Berücksichtigung »besonders auch rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender« Tatmotive aufzunehmen. Das DIM empfiehlt dem Gesetzgeber, den Begriff der Fremdenfeindlichkeit ersatzlos zu streichen und in der Gesetzesbegründung den Begriff »rassistisch« grundsätzlich zu erörtern. Weiterhin gelte es, eine Ermittlungs- und Dokumentationspflicht zu schaffen, welche die Verfolgung von rassistisch motivierten Straftaten sicherstellt. Staatsanwaltschaft und Richter/innen sollten zudem für das Thema Rassismus und die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sensibilisiert werden. Hier, ebenso wie bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit rassistischem Tatmotiv, schlägt das DIM die Einbeziehung von Expert/innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft vor.

Weitere Informationenhttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/rassistisch-motivierte-straftaten-strafverfolgung-muss-effektiver-werden.html

Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de