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Deutscher Bundestag: Debatte über Lobbyistenregister

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Der Deutsche Bundestag debattierte Anfang April über die Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters. Grundlage der Aussprache waren verschiedene Anträge der Opposition, in denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, zur Errichtung eines solchen Registers einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das geforderte Lobbyistenregister soll nach dem Willen der drei Oppositionsparteien die seit 1972 bestehende Verbändeliste beim Deutschen Bundestag ablösen. In das neue öffentlich einsehbare Register sollen nach den Vorstellungen der Opposition alle Personen und Organisationen aufgenommen werden, die im Umfeld des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung aktiv sind. Zur Ausstattung des Registers sollen bestimmte Daten zu den Lobbyisten, ihren Arbeit– und Auftraggebern sowie zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren, gehören. Gleichzeitig fordert die Opposition, den Einsatz und die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bundesverwaltung transparenter zu regeln. Jedem Gesetzentwurf solle in Zukunft eine »legislative Fußspur« beigefügt werden, aus der ersichtlich wird, welche externen Personen an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Die Anträge der Opposition wurden mit Regierungsmehrheit abgelehnt.

Das Plenarprotokoll der 102. Sitzung des Deutschen Bundestages im Wortlaut (PDF)

Antrag Die Linke im Wortlaut (PDF)

Antrag Bündnis90/Die Grünen im Wortlaut (PDF)

Antrag SPD im Wortlaut (PDF)

Die aktuelle Liste registrierter Verbände (PDF)

Mehr Informationen zum Thema Lobbyismus und Demokratie im Newsletter 22/2008

Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de