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Bürgerbegehren auf EU-Ebene

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Im neuen Verfassungstext, den der EU-Konvent vorgelegt hat, ist nun auch ein EU-Bürgerbegehren verankert. Bei mindestens 1 Million Unionbürger können diese eine Gesetzesinitiative in die EU-Kommission einbringen. Mit der Einführung des Bürgerbegehrens ist ein positives Signal für die Akzeptanz dieser Verfassung und ein Einstieg in die direkte Demokratie in Europa geschaffen worden. Nun fordern weiterhin zahlreiche Organisationen Volksentscheide als Abstimmung über die Verfassung in den einzelnen Ländern.

Weitere Informationen zum Thema:

http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/konvent/begehr.shtml

http://www.mehr-demokratie.de

Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de