Für die Förderung des Bundes gilt ähnlich wie für die Bundesländer, dass die Förderung im Einzelnen in die fachliche Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts fällt.

Die generelle Zuständigkeit für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Öffentliche Fördermittel gewährt der Bund jenen gemeinnützigen Organisationen, deren Leistungen nicht durch den Markt gegenfinanziert werden. Diese Finanzierung findet als Zuwendungs- oder Leistungsvertrag statt.

Während beim Zuwendungsvertrag eine Summe oder ein Differenzbetrag bis zu einer bestimmten Höhe quasi als Subvention vereinbart werden, tritt im Leistungsvertrag der Staat als Finanzier bestimmter festgeschriebener und –dotierter Leistungen auf. Einige Tätigkeiten des KJHG und des BSHG finanzieren sich zunehmend über Leistungsverträge.Bei Zuwendungsverträgen ist die Konzentration auf projektorientierte Förderung unübersehbar. Ein Projekt – klar und überschaubar definiert in Bezug auf die Zielsetzung, den Zeitrahmen und die anfallenden Kosten – ist deutlich chancenreicher als Förderanträge, die in diesen drei Charakteristika nur unklare Aussagen treffen.

Literaturtipp

Pichert, Daniel: Erfolgreich Fördermittel einwerben. Tipps und Tricks für das Schreiben von Projektanträgen. Bonn (2020). Der Autor zeigt auf praxisnahe Art und Weise, wie man einen überzeugenden Fördermittel-Antrag schreibt. Das Buch bildet eine praxisorientierte Schreibschule mit vielen Beispielen und Formulierungsvorschlägen für die einzelnen Teile von Projektanträgen. Darüber hinaus gibt der Autor Tipps für einen überzeugenden Schreibstil.

Netzwerk Selbsthilfe e.V. (Hrsg.): Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen. Berlin 2022, 15. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. »Die Broschüre porträtiert mehr als 470 regionale, bundesweite und internationale Stiftungen und Förderquellen. Das umfassende Schlagwortregister erleichtert die Suche nach passenden Geldgeber/innen für alle politischen, gesellschaftlichen und sozialen Projekte in der Jugendarbeit, der Demokratieförderung, der Politischen Bildung, Projekten aus den Bereichen Kunst und Kultur, Projekte gegen soziale Benachteiligung, für Frauen, Geflüchtete und FLTI*, bei entwicklungspolitischen Vorhaben und für Klima- und Umweltschutzinitiativen.«

Netzwerk Selbsthilfe e.V. (Hrsg.): Schwein gehabt – Förderpreise für zivilgesellschaftliche Aktivitäten. Berlin 2022, 2. Auflage. »Die Broschüre porträtiert ergänzend zur Broschüre 'Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen' über 200 landes- und bundesweit ausgeschriebene Förderpreise und Wettbewerbe für zivilgesellschaftliche, soziale und nachhaltige Projekte.«

Schmotz, Torsten: Förder-Lotse. Handbuch Fördermittel für gemeinnützige Organisationen und Projekte. Systematische Erschließung von neuen Zuschussquellen in fünf Schritten, Neuendettelsau 2020, 3. vollständig überabeitete Auflage. »Das Buch beschreibt die Gewinnung von neuen Zuschussquellen in fünf Schritten. Jeder Schritt wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Checklisten.«

Die Grundlagen der öffentlichen Förderung regelt – auf Bundesebene – die Bundeshaushaltsordnung (BHO), die z.B. auch die Nachrangigkeit der öffentlichen Förderung nach privater Finanzierung festschreibt. Über die BHO und ihre Nebenbestimmungen werden darüber hinaus häufig auch finanzielle Höchstsätze, Zahlungsmodalitäten usw. festgelegt, an die Zuwendungsgeber und –nehmer gebunden sind. Aufgrund des Föderalismusprinzips in Deutschland tritt der Bund erst nachrangig und nur für bestimmte Projekte als Fördermittelgeber ein. Neben der Vorrangigkeit der kommunalen und / oder landesweiten Förderung wird geprüft, ob das Projekt bundesweit interessant ist. Das trifft zu wenn an einem Projekt mehrere Bundesländer beteiligt sind. Innovative Projekte, bei denen Erfahrungen gemacht und an interessierte Organisationen bundesweit weitergegeben werden können, sind ebenfalls förderungswürdig.

Neben den wiederkehrenden Regelprogrammen legt der Bund auch Finanzierungen für Modellprogramme auf. Sie sind zeitlich begrenzt angelegt und reagieren auf bestimmte Sachverhalte oder Fragestellungen. Meistens werden sie von der Verwaltung ausgeschrieben – teilweise auch ressortübergreifend – sie können aber auch selbst von Projekten angeregt werden.

Teilweise treten statt der Bundesministerien nachgeordnete Einrichtungen (z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung oder das Umweltbundesamt) oder vertraglich kooperierende Programmkoordinatoren als Fördermittelgeber auf. Letztliches Vergaberecht verbleibt im Regelfall bei den Ministerien.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet allen Interessierten eine Datenbank zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU an.

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat 2021 eine Datenbank zu Förderprogrammen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen aufgesetzt, die ständig aktualisiert wird: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/