Sachsen

Themenportal zur Engagementförderung

Bürgerschaftliches Engagement

Die Staatsregierung Sachsen bietet auf ihrer Website in der Rubrik »Bürgerschaftliches Engagement« viele Tipps für freiwilliges Engagement und enthält auch eine Engagementbörse. Die Internetseite informiert ausserdem mit  detaillierten Hinweisen zu unterstützenden Rahmenbedingungen, wie der Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« und vielfältigen Anerkennungsformen.

Ehrenamtsagentur Sachsen

Seit 2021 unterstützt die Ehrenamtsagentur Sachsen (EAA) ehrenamtliche Aktivitäten in Sachsen. Dies umfasst die Beratung und Vermittlung zu Fachexperten, die Vernetzung zwischen den Akteuren, die Umsetzung von Kampagnen, die Organisation von Werkstätten und Fachveranstaltungen sowie die Vertretung sächsischer Interessen in landes- und bundesweiten.

Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)

Ehrenamtskarte

Seit Sommer 2010 wird in Sachsen eine Ehrenamtskarte an besonders Engagierte ausgegeben, mit denen sie Vergünstigungen erhalten können.

Externer Link

Sächsischer Bürgerpreis

Seit 2010 wird jährlich in der Unterkirche der Frauenkirche der Sächsische Bürgerpreis verliehen. Gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank würdigt der Freistaat Sachsen Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen für ihren herausragenden Einsatz für die Gesellschaft, für Toleranz und für Demokratie.

Download

Studien

Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) hat 2021 eine Studie »Engagement in Sachsen« vorgelegt, die eine Übersicht bietet über Gestalt, Organisationsgrade und -formen sowie gesellschaftspolitische Anliegen der sächischen Zivilgesellschaft.

Für Sachsen ist im Auftrag der Landesregierung eine Länderstudie letztmalig im Rahmen des Freiwilligensurveys 2004 durch das Institut TNS Infratest Sozialforschung München durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in dem Bericht »Bürgerschaftliches Engagement in Sachsen 2004 - Ergebnisse und Trends« veröffentlicht.

Externer Link

Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement

Eine Freistellung ist nur im besonderen öffentlichen Interesse (Brand und Katastrophenschutz, Aufgaben der Rettungsdienste) möglich. Außerdem werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Schöffen) sowie ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen freigestellt.

Externer Link

Versicherungsschutz

Das Land hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.

Engagementförderung in Ostdeutschland

Im Frühjahr 2021 wurden die ersten Ergebnisse der von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt geförderten Studie veröffentlicht. Die Bestandsaufnahme beinhaltet u.a. Auswertungen des Freiwilligensurveys und des ZiviZ-Surveys, Länderportraits zur Engagementförderung und einen aktuellen Überblick zu den vielfältigen Einrichtungen zur Engagementförderung in Ostdeutschland.

Download

Engagementförderung in Ostdeutschland (2021)

Kurzes Länderportrait Sachsen: S.10