Sachsen
Themenportal zur Engagementförderung
Bürgerschaftliches Engagement
Die Staatsregierung Sachsen bietet auf ihrer Website in der Rubrik »Bürgerschaftliches Engagement« viele Tipps für freiwilliges Engagement und enthält auch eine Engagementbörse. Die Internetseite informiert ausserdem mit detaillierten Hinweisen zu unterstützenden Rahmenbedingungen, wie der Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« und vielfältigen Anerkennungsformen.
Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)
Ehrenamtskarte

Seit Sommer 2010 wird in Sachsen eine Ehrenamtskarte an besonders Engagierte ausgegeben, mit denen sie Vergünstigungen erhalten können.

Sächsischer Bürgerpreis
Seit 2010 wird jährlich in der Unterkirche der Frauenkirche der Sächsische Bürgerpreis verliehen. Gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank würdigt der Freistaat Sachsen Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen für ihren herausragenden Einsatz für die Gesellschaft, für Toleranz und für Demokratie.

Studie
Für Sachsen ist im Auftrag der Landesregierung eine Länderstudie letztmalig im Rahmen des Freiwilligensurveys 2004 durch das Institut TNS Infratest Sozialforschung München durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in dem Bericht »Bürgerschaftliches Engagement in Sachsen 2004 - Ergebnisse und Trends« veröffentlicht.

Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement
Eine Freistellung ist nur im besonderen öffentlichen Interesse (Brand und Katastrophenschutz, Aufgaben der Rettungsdienste) möglich. Außerdem werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Schöffen) sowie ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen freigestellt.

Versicherungsschutz
Das Land hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.