Niedersachsen

Themenportal zur Engagementförderung

Freiwilligenserver

Der niedersächsische Freiwilligenserver ist ein Portal für bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe. Er enthält umfangreiche Datenbanken zu Vereinen, Freiwilligenagenturen und den Ansprechpartner/innen in Kreisen, Städten und Gemeinden. Das Portal informiert über die verschiedenen Landesprogramme und Förderinstrumente sowie über den großen Bereich der Qualifzierung für Engagierte. Dieser umfasst Lotsen-Projekte (Engagementlotsen, Demokratie-Lotsen, Integrationslotsen) und das aktuelle Kursprogramm der Freiwilligenakademie Niedersachsen.

Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt

Der digitale Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt aus Niedersachsen bündelt und informiert über regionale, landes- und bundesweite Förderangebote zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Integrationsarbeit. Das Projekt der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung, des Bündnisses »Niedersachsen packt an« und der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe nimmt Organisationen Rechercheaufwand ab und erleichtert den Weg zur richtigen Förderung.

Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)

Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

Mit dem Niedersachsenpreis »unbezahlbar und freiwillig« zeichnet eine gemeinsame Initiative von Landesregierung, Sparkassen und den VGH Versicherungen jährlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus.

Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte erhalten Freiwillige, die sich mit einem besonders umfangreichen Zeitaufwand engagieren,  Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Die Ehrenamtskarte gilt länderübergreifend in Bremen, Bremerhaven und Niedersachsen.

Nachweis

Organisationen und Einrichtungen haben mit dem Kompetenznachweis die Möglichkeit, ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern die von ihnen erworbenen Kompetenzen nachzuweisen und Anerkennung auszudrücken.

Externer Link

Regelung zur Freistellung

Ehrenamtliche in der Jugendarbeit haben Anspruch auf max. 12 Werktage pro Kalenderjahr, verteilt auf höchstens drei Veranstaltungen. (Informationen über jugendserver-niedersachsen »Sonderurlaub«)

Externer Link

Versicherungsschutz

Niedersachsen hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.