Mobilisierung der Kompetenz von Laien – Planungszelle/ Bürgergutachten
Das Verfahren Planungszelle/Bürgergutachten stellt einen besonders wirksamen Ansatz zur Überwindung der »klassischen« Probleme der Bürger(innen)beteiligung dar: geringe Resonanz, fehlende Informiertheit, Oberflächlichkeit, soziale Selektivität, Dominanz organisationsstarker Interessen, Engagement erst bei Betroffenheit und vielfach zu spät, stark polarisierte und kaum mehr überbrückbare Meinungsunterschiede. Das Verfahren wurde von dem Wuppertaler Soziologieprofessor Peter C. Dienel schon in den 1970er Jahren entwickelt und hat seitdem auch international vielfältige Beachtung gefunden.
Die Verfahrenselemente
Eine Planungszelle ist eine Gruppe von ca. 25 im Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die für ca. eine Woche von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um in Gruppen Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Planungsproblem zu erarbeiten. Die Ergebnisse ihrer Beratungen werden in einem sog. Bürgergutachten zusammengefasst.
In der Regel tagen mehrere Planungszellen simultan zum gleichen Thema.
Zentrale Merkmale der Methode sind somit:
a) die Zufallsauswahl der Teilnehmenden
b) die Freistellung und die Vergütung der Teilnahme
c) der Gruppenprozess
d) die Prozessbegleitung und Unterstützung durch Fachleute
e) die vorgegebene Problemstellung und Programmstruktur
f) die Dokumentation der Ergebnisse.
a) Zufallsauswahl
Die Teilnehmenden werden im Zufallsverfahren ausgewählt. Damit wird eine soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angestrebt, die der Heterogenität der Gesamtbevölkerung nahe kommt. Jede Person ab 18 (oder 16) Jahren, die im festgelegten Einzugsbereich wohnt, hat die gleiche Chance, eingeladen zu werden. Dies gilt auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Zufallsauswahl erfolgt durch Ziehung einer Stichprobe aus der Einwohnermeldedatei.
b) Freistellung und Vergütung
Die eingeladenen Bürgerinnen und Bürger werden während der Dauer der Planungszelle von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie erhalten, sofern kein Bildungsurlaub möglich ist, eine Aufwandsentschädigung oder eine Erstattung für nachweisbaren Verdienstausfall. Eltern von Kleinkindern und Personen mit Pflegeverantwortung für andere Menschen werden durch die Ermöglichung von Kinderbetreuung oder Vertretung entlastet. So kann sonst nur sehr schwer abkömmlichen Personengruppen eine reelle Mitwirkungschance eröffnet werden.
c) Gruppenprozess
Die in den Planungszellen entstehenden Aussagen der Bürgerinnen und Bürger sind das Ergebnis von Gruppenprozessen. Die Teilnehmenden sind der für sie ungewohnten Situation nicht isoliert ausgesetzt. Sie arbeiten in der Gruppe. Zur Erleichterung des Gespräches und zur Vervielfältigung der Beratungsmöglichkeiten teilt sich die Planungszelle immer wieder in Kleingruppen auf. Deren Zusammensetzung wechselt ständig, um die Effekte denkbarer Meinungsführerschaften gering zu halten. Gerade für Personen, die es nicht gewohnt sind, vor einem größeren Kreis von Menschen zu sprechen, werden durch die Kleingruppen Hemmungen beseitigt.
d) Prozessbegleitung und Fachleute
Die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter werden von einer sogenannten Prozessbegleitung und von Fachleuten unterstützt. Die Prozessbegleitung umfasst die Tagungsleitung und Moderation sowie die gesamte Organisation vor und während des Ablaufes der Planungszelle. Die Fachleute werden eingesetzt, um, wo immer notwendig, für die Beurteilung des Themas wichtige Grundinformationen zu geben. Weder Prozessbegleitung noch Fachleute dürfen in Diskussionen der Kleingruppen und bei den Bewertungsprozessen Einfluss nehmen.
e) Vorgegebene Problemstellung und Programmstruktur
Planungszellen arbeiten an einer vorgegebenen Aufgabenstellung. Diese muss so dimensioniert sein, dass sie in der verfügbaren Zeit bewältigt werden kann. Laufen mehrere Planungszellen simultan bzw. zum gleichen Thema, ist deren Programm identisch, sofern nicht von vorneherein variable Programmelemente vorgesehen sind.
Die meiste Arbeitszeit ist der Information vorbehalten. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Informationen für Laien verständlich sind und auch kontroverse Standpunkte berücksichtigen. Als Informationskanäle stehen mit didaktisch aufbereitetem Informationsmaterial, audiovisuellen Hilfsmitteln, Ortsbesichtigungen sowie der Anhörung von Experten unterschiedlicher Auffassungen, von Betroffenengruppen, Verwaltungen, Organisationen, Bürgerinitiativen usw. zahllose Möglichkeiten offen. Daneben oder danach laufen die Bewertungsprozesse ab, in denen die Teilnehmenden zu den Sachverhalten Stellung nehmen, über die sie sich zuvor sachkundig gemacht haben. Die Bewertungen erfolgen teils als Einzel-, teils als Gruppenstellungnahmen.
f) Dokumentation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Planungszellen werden in einem Bürgergutachten zusammengefasst. Das Bürgergutachten wird nach Abschluss des Projektes dem Auftraggeber überreicht. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin – Laien wie Fachleute – erhalten ein Exemplar des Bürgergutachtens.