Planungsbetroffene sind zumeist keine Planungsfachleute: Sie vermögen nicht genau abzusehen, was auf sie zukommt, welche Gründe für die Planungskonzepte ausschlaggebend sind und welche Alternativen denkbar wären. Das Konzept der Anwaltsplanung sieht daher vor, insbesondere artikulationsschwache oder sozial benachteiligte Bewohnergruppen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden ihnen in Planungsfragen erfahrene Fachleute (»Bürgeranwälte«) zur Seite gestellt, die sie beraten und ihnen bei der Vertretung ihrer Interessen in kommunalen und staatlichen Gremien helfen.
Das Konzept der Anwaltsplanung wurde vor etwa 40 Jahren in den USA entwickelt. Paul Davidoff formulierte das theoretische Konzept: Er geht davon aus, dass planerisches Handeln nicht wertneutral ist. Eine pluralistische und demokratische Planung müsse es aber allen Interessengruppen ermöglichen, ihre Werte und Zielvorstellungen einzubringen sowie ggf. Alternativen zur behördlichen Planung zu entwickeln. Da diese Teilhabechancen unterschiedlich verteilt sind, bedürfen die schwächeren Gruppen besonderer Unterstützung (vgl. Davidoff 1972).
Seit etwa 30 Jahren wird auch in deutschen Städten erfolgreich mit Anwaltsplanung (besonders bei Sanierungsvorhaben) experimentiert, wobei das ursprüngliche Modell aus den USA in ständig weiterentwickelten Formen praktiziert wird.
Wichtige Unterschiede bei der Umsetzung des Konzeptes können zum Beispiel bestehen in
- den Ausgangssituationen: Mal sind die Konflikte bereits sehr zugespitzt und die Interessen klar abgesteckt, mal muss überhaupt erst einmal der Kern von Aufgaben und Interessenlagen herausgearbeitet werden. In manchen Fällen bestehen noch wesentliche Gestaltungsspielräume, in anderen sind alle wesentlichen Entscheidungen getroffen, und die Anwaltsplanung begleitet lediglich einen »Anpassungsprozess«. Mal sind die Interessen der Planungsbetroffenen relativ einheitlich, mal müssen zunächst starke interne Konflikte bearbeitet werden. Gelegentlich gibt es bereits organisierte Gruppen, während andernorts erst noch Ansprechpartner geschaffen werden müssen.
- der Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses und der Trägerschaft: Zumeist sind in Deutschland Kommunen Vertragspartner, in den USA oder in den Niederlanden treten auch Stiftungen, Vereine und andere als Träger und Vertragspartner auf.
- den Arbeitsbedingungen: Es gibt Anwaltsplanungen, die auf wenige Beratungsstunden je Woche begrenzt sind und solche, die eine kontinuierliche Kooperation zwischen den Bürgergruppen und »ihren« Fachleuten ermöglichen. Entscheidend ist auch die Dauer: Nur über längere Zeiträume mit gesicherter Arbeitsperspektive entstehen die für Anwaltsplanung typischen wechselseitigen Lernprozesse.
- den tatsächlichen Aufgaben: Vertraglich vereinbarte Tätigkeitsschwerpunkte liegen zumeist in der fachlichen Beratung. Die praktische Arbeit ist jedoch bei intensiver Kooperation mit den Bürgergruppen vielfach von Elementen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit geprägt.
Aus dieser Vielfalt von Umsetzungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen erschließt sich schon, dass Anwaltsplanung auch Charakteristika anderer Kommunikationsformen (Mediation, Intermediäre Organisation etc.) aufweisen kann und – umgekehrt – andere Formen kommunikativer Prozessgestaltungen (etwa Quartiersmanagement, Stadtteilarbeit, Stadtteilforen und -läden) Elemente der Anwaltsplanung beinhalten (können).
Die Anwaltsplanung kann die Interessen benachteiligter Bürgerinnen und Bürger stärker zur Geltung bringen. Sie ist dazu geeignet, Alternativplanungen und Gegengutachten mit den Betroffenen zu erarbeiten. Außerdem trägt sie dazu bei, dass Planungsprozesse verständlicher und »durchsichtiger« werden. Ihre unterstützende Funktion fördert die Selbstorganisationsprozesse der Bürgerinnen und Bürger. In Konflikten kann sie vermittelnd tätig werden.
Anwaltsplanung kann also in vielen Situationen essentiell für den Erfolg der Bürgerbeteiligung werden: Erst durch sie werden Gruppen und Interessen in Beteiligungsprozesse eingebracht, die ansonsten ungehört geblieben wären. Auch die oft erheblichen Rollenungleichgewichte in Kooperationen können durch sie gemildert werden. Anwaltsplanung entlastet darüber hinaus die Bürgergruppen bei der fachlichen Auseinandersetzung. Im positiven Fall wirkt dies aktivierend: Es werden Kräfte für eigene Aktivitäten frei.
Allerdings kann Anwaltsplanung auch negative Auswirkungen haben: Umfassende Konflikte werden möglicherweise auf technisch bearbeitbare Probleme reduziert, Bürgergruppen könnten bevormundet oder in passive Rollen gedrängt werden.
Das Spektrum, das Anwaltsplanung in der Praxis abdeckt, wird in Deutschland nirgendwo so deutlich wie in Hannover, wo seit mehr als 30 Jahren Anwaltsplanung auf unterschiedliche Weise praktiziert wird:
- 1972 bis etwa 1989 wurde im Sanierungsgebiet Linden-Nord ein Anwaltsplaner (Klaus-Jürgen Holland) eingesetzt: Er und die unterstützenden Fachleute erhielten von der Stadt Hannover ein Budget, mit dem 720 Arbeitsstunden pro Jahr finanziert werden konnten. Unterstützend und beratend standen die Fachleute einem lokalen Zusammenschluss von Initiativen, dem Stadtteilforum Linden-Nord, zur Verfügung. Nach Abschluss der Sanierung beurteilten alle Beteiligten die Kooperation als positiv. Dieses Konzept wurde in den 80er und 90er Jahren auf andere Stadtteile übertragen – verlief dort aber durchaus unterschiedlich (vgl. Bochnig 1985).
- Während das Konzept der Anwaltsplanung ursprünglich und auch in seiner hannoverschen Adaption vor allem in Sanierungsgebieten zur Anwendung kam, setzte man ab 1995 auch einen Anwaltsplaner im Zuge der Entstehung eines neuen Stadtteils am Kronsberg ein.
- 1992 wurde zudem in Hannover erstmals mit Anwaltsplanung auf gesamtstädtischer Ebene experimentiert. Ziel war die unabhängige Auseinandersetzung mit der Weltausstellungsplanung (EXPO 2000). Zugleich bot die Arbeitsgruppe Anwaltsplanung Expo-kritischen Gruppen organisatorische Unterstützung an. Das Experiment wurde ab 1995 fortgesetzt in Form des Bürgerbüros Stadtentwicklung Hannover, dessen Auftrag nun lautet, zu einer unabhängigen Diskussion über Probleme und Aufgaben der Stadtentwicklung beizutragen.