Diskurs

Seite 1: Grundkonzept, Vorgehen und Instrumente

Jede soziale Gemeinschaft ist auf gemeinsame Regeln und Normen angewiesen. Diese Verhaltensvorschriften müssen auf einem legitimen und normativ begründbaren Verfahren der Urteilsbildung und Entscheidungsfindung beruhen, sollen sie von den Mitgliedern der Gemeinschaft als verbindlich angesehen werden (Renn 1999).
In modernen pluralistischen Gesellschaften fällt es den Individuen wie den gesellschaftlichen Gruppen zunehmend schwerer, kollektiv verbindliche Normen, die von allen als legitim angesehen und als für einen selbst verpflichtend wahrgenommen werden, aufzustellen bzw. anzuerkennen. Vielfalt von Lebensoptionen und Subjektivierung von Sinn kennzeichnen den Übergang von traditionellen zu modernen Gesellschaftsentwürfen. Je weniger gesellschaftsübergreifende Leitbilder oder Verhaltensorientierungen zur Verfügung stehen, desto schwieriger wird der Prozess der Abstimmung über kollektiv verbindliche Handlungsanweisungen.
Wie kann unter diesen Umständen eine die Gesellschaft umfassende und Verbindlichkeit einfordernde Steuerungspolitik gestaltet und umgesetzt werden, die gleichermaßen Problem lösend wie ethisch befriedigend ist?

Das Grundkonzept eines verständigungsorientierten Diskurses

Diskursive Elemente können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die mit Entscheidungsfragen verbundenen Bewertungen und Abwägungen nachvollziehbar zu machen und gegenüber Außenstehenden zu begründen, ohne dabei den Anspruch zu erheben, alle Anforderungen an legitime Entscheidungen in modernen pluralistischen Gesellschaften zu erfüllen. Diskurse sind immer nur ein Bestandteil eines als legitim zu bewertenden umfassenden Entscheidungsprozesses.
Um die Leistungsfähigkeit von Diskursen zur Begründung und Legitimation von Entscheidungen zu beschreiben, ist zunächst eine kurze Begriffserläuterung angebracht. Bei der Wahl eines geeigneten Konzeptes für eine theoretisch befriedigende und praktisch umsetzbare Diskurstheorie kann die Theorie des kommunikativen Handelns von Jürgen Habermas weiterhelfen (Habermas 1971; 1981; 1989). Habermas unterscheidet zwischen kognitiv-instrumenteller und kommunikativer Rationalität. Im ersten Falle geht es um Handlungen, die darauf abzielen, die Welt zu verändern; im zweiten Falle um Handlungen, die darauf abzielen, andere zu überzeugen. Im Rahmen von Beteiligungsverfahren können vor allem die Hinweise zur kommunikativen Rationalität für die Organisation von Diskursen genutzt werden.  Ein wechselseitiger Austausch von Informationen (im folgenden Diskurs genannt) genügt dann den Ansprüchen der kommunikativen Rationalität, wenn alle Teilnehmer gleiche Rechte und Pflichten besitzen und – freiwillig oder durch Regeln der Beweisführung – von strategischen Beeinflussungen Abstand nehmen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich dann die Definition für einen Diskurs (siehe Box).

Vorgehen und Instrumente

Grundsätzliches

Diskurse ermöglichen den beteiligten Akteuren, eine gemeinsame Basis an Wissen zu erlangen, Argumente zu einzelnen Positionen auszutauschen und zu verstehen, um letztendlich verschiedene gesellschaftliche Wertvorstellungen in die Entscheidungsfindung zu integrieren.

Tipp

Diskurse sind Verfahren der Kommunikation, in denen

• unterschiedliche Aussagen, Argumente, Sichtweisen und Interessen

• unabhängig vom Ansehen der Person und von ihrem Status

nach einem festgelegten Vorgehen und abgestimmten Regeln erfasst und analysiert werden.

Diskurse werden mittlerweile in den unterschiedlichsten Themenfeldern durchgeführt und angewendet: Sie reichen von wissenschaftlichen Fragestellungen der Biotechnologie, Gentechnik oder Energietechnik bis zu angewandten Feldern der Abfallplanung, Mobilitätsdienste oder der Stadtplanung. Die Herangehensweise, Planung und Durchführung dieser Verfahren ist meist sehr ähnlich.
Zur Planung eines Diskursverfahrens sind in der Regel drei Verfahrensschritte notwendig: Analyse und Auswahl, Planung und Durchführung des Verfahrens sowie die Umsetzung und Auswertung.

Seite 2: Analyse und Auswahl des Verfahrens

Analyse und Auswahl des Verfahrens

Ziel- und Interessenanalyse (Kontextanalyse): Im ersten Schritt werden in einer Ziel- und Interessenanalyse die verfahrensspezifischen Rahmenbedingungen wie Akteure, Mandat, Kontext und Ergebnis geklärt. Dies kann in Gesprächen und Interviews mit möglichen Beteiligten erfolgen. Bei komplexeren Themen empfiehlt sich, die Vorplanung in einem kleinen Workshop oder einer offenen Veranstaltung, z.B. Open Space, durchzuführen. Erst nach dieser Ziel- und Interessensklärung sollte entschieden werden, welche Zielstellung mit welchem Diskursverfahren sinnvoll bearbeitet werden kann. Auch ist die Auswahl eines neutralen Prozessbegleiters in dieser Vorphase wichtig. Er oder sie koordiniert die weitere Vorplanung und moderiert das gesamte Verfahren.

Für die unterschiedlichen Zielsetzungen von Diskursen politischer Praxis erscheint eine Klassifikation in drei Diskurskategorien hilfreich (Renn 1999):

  • Der Wissensdiskurs umfasst Kommunikationsprozesse, bei denen Experten für Wissen (nicht unbedingt Wissenschaftler) um die Klärung einens Sachverhaltes ringen. Ziel eines solches Diskurses ist eine möglichst wirklichkeitsgetreue Abbildung und Erklärung eines Phänomens. Für den Wissensdiskurs bieten sich vor allem Verfahren mit Gutachtern oder Experten an, die die Sachverhalte erörtern und diskutieren. Die Experten können auch betroffene Akteure zu einem Sachverhalt sein oder, wie z.B. im Delphi-Interview, von diesen vorgeschlagen werden. Als Verfahren bieten sich zum Beispiel an:   
    – Workshop   
    – Gutachtergemeinschaft   
    – Expertentisch   
    – klassisches Delphi
  • Der Reflexionsdiskurs umfasst Kommunikationsprozesse, bei denen es um die Interpretation von Sachverhalten zur Klärung von Präferenzen und Werten sowie zur normativen Beurteilung von Problemlagen und Vorschlägen geht. Reflexionsdiskurse eignen sich vor allem als Stimmungsbarometer für Trends und neue Entwicklungen, als Hilfsmittel zur Entscheidungsvorbereitung und als Instrument zur vorbeugenden Konfliktvermeidung. Der Teilnehmerkreis ist eher im »angewandten« Umfeld der Themen zu suchen, also z.B. Bürger, die im Rahmen eines Bürgerforums Vorschläge zur Gestaltung eines Marktplatzes erarbeiten oder Ärzte, die in einer Fokusgruppe die Strahlungseigenschaften von technischen Geräten bewerten. Mögliche Verfahren für diese Kategorie können sein:   
    – Gesprächskreis   
    – Runder Tisch   
    – Fokusgruppe   
    – Bürgerforum
  • Der Gestaltungsdiskurs umfasst Kommunikationsprozesse, die auf die Bewertung von Handlungsoptionen und/oder die Lösung konkreter Probleme abzielen. Verfahren der Konfliktschlichtung und Mediation oder direkter Bürgerbeteiligung sind ebenso in diese Kategorie einzuordnen wie Zukunftswerkstätten zur Gestaltung der eigenen Lebenswelt oder politische bzw. wirtschaftliche Beratungsgremien, die konkrete Politikoptionen vorschlagen oder evaluieren sollen. Hierfür sind geeignet:   
    – Zukunftswerkstatt   
    – Runder Tisch   
    – Mediationsverfahren   
    – Bürgerforum

Alle drei Diskursformen bilden das Gerüst für eine demokratisch legitimierte und funktional erforderliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Politik. Die Ergebnisse der Diskurse haben dabei keine imperative Gültigkeit; sie müssen in legitime Formen der Beschlussfindung legitimierter politischer Entscheidungsträger eingebunden werden.
Ist ein Instrument für die entsprechende Zielsetzung ausgewählt, beginnt die eigentliche Planung des Diskursprozesses.

Seite 3: Analyse und Auswahl des Verfahrens

Planungsfaktor 1: Auswahl der Akteursgruppen: Ein erster Schritt der Planung ist die Auswahl der Akteursgruppen. Für die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Vorgehens ist es wichtig, möglichst frühzeitig in der Vorbereitungsphase alle relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen zu informieren und in die weitere Planung einzubeziehen. Die Art des Auswahlprozesses hat Auswirkungen auf die spezifische Zusammensetzung und Merkmale des Teilnehmerkreises und damit letztendlich auf die Zielsetzung und Ergebnisse des Verfahrens. Zur Zusammenstellung der Gremien können drei Vorgehensweisen unterschieden werden, die jeweils verschiedene Zielrichtungen haben:

  • Vorgehensweise A: Los- oder Zufallsauswahl: Eine Los- oder Zufallsauswahl ergibt in der Regel einen plural zusammengesetzten Teilnehmerkreis aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen mit einer breiten Interessen- und Meinungsvielfalt. Die verschiedenen subjektiven Meinungen nähern sich dem Gemeinwohlinteresse am Weitesten an und werden häufig für den Gestaltungsdiskurs – insbesondere im Bürgerforum – angewendet.
  • Vorgehensweise B: Öffentliche Ansprache, Aufrufe: Es können auch gezielt Personen angesprochen werden, die sich von der Thematik betroffen fühlen, in ihrem persönlichen Umfeld berührt sind oder großes Interesse an der Themenstellung aufweisen. Bei der Standortsuche von Mobilfunkanlagen würden sich zum Beispiel vor allem besorgte Bürger oder Anwohner in direkter Nachbarschaft zu geplanten Anlagen zur Mitarbeit melden. Die Ansprache der Personengruppen kann über öffentliche Aufrufe z.B. in Pressemitteilungen, auf Informationsveranstaltungen, kleineren Workshops oder durch Handzettel erfolgen. Die Personengruppen sind entsprechend engagiert und der Schwerpunkt liegt häufig auf der Erfassung bestimmter subjektiver Einschätzungen und Wertvorstellungen der Gruppen. Die Methode wird oft für Fokusgruppen verwendet und ist für den Wissens-  oder Reflexionsdiskurs sinnvoll.
  • Vorgehensweise C: Benennung von Teilnehmern in Gesprächen mit den Akteursgruppen: Als weiteres Verfahren bieten sich Gespräche mit einzelnen Akteursgruppen an, die wiederum potenzielle Teilnehmer benennen (Schneeballverfahren). Dabei sollten alle für das Verfahren relevanten Gruppen angesprochen und einbezogen werden. Das Gremium ist dann ebenfalls pluralistisch zusammengesetzt und präsentiert die verschiedenen gesellschaftlichen Sichtweisen im Verfahren. Dieses Vorgehen wird häufig in Konfliktschlichtungsprozessen (wie Mediationsverfahren und Runder Tisch) angewendet und daher regelmäßig in Gestaltungsdiskursen zur Teilnehmerrekrutierung eingesetzt.

Auch die Kombination der unterschiedlichen Auswahlverfahren ist möglich, um einen besonders großen Teilnehmerkreis mit heterogener Zusammensetzung zu erzielen.

Planungsfaktor 2: Erstellung eines Zeit- und Ablaufsplans: Um allen Beteiligten im Diskursverfahren einen Einblick in das Vorgehen und die einzelnen Schritte zu geben, ist die Erstellung eines Zeit-, Kosten-/Finanzierungs-, Meilenstein- und Ablaufsplans entsprechend dem Vorgehen im Projektmanagement sinnvoll. Informierte Akteure und Partner, die die einzelnen Schritte im Verfahren kennen, arbeiten zielgerichteter und vertrauensvoller mit. Auch stehen in der Regel nur begrenzte Finanzmittel zur Verfügung, so dass eine Schätzung der Kosten wichtig ist.

Planungsfaktor 3: Prozessbegleiter: Die Auswahl eines Prozessbegleiters, der das Diskursverfahren plant, steuert und moderiert, ist entscheidend. Verfahren mit größerer Teilnehmerzahl wie etwa Konfliktschlichtungsverfahren sollten von einem neutralen Moderator oder Mediator durchgeführt werden. Der Einsatz unterschiedlichster Moderations-, Verhandlungs- und Kreativitätstechniken ist dabei zu empfehlen. Allerdings sollte die Methode nicht über den Kopf der Teilnehmer hinweg eingesetzt werden. Besonders wichtig ist auch die Grundhaltung des Moderators, Vertrauen in die Akteursgruppe zu zeigen. Die Anforderungen an einen Moderator sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Tipp

Weitere wichtige Grundhaltungen für Moderatoren und Mediatoren können sein

• Überparteilichkeit/Neutralität

• Akzeptanz bei allen Beteiligten

• Ausreichende Sachkenntnis (»Feldkompetenz«)

• Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und damit umzugehen

Planungsfaktor 4: Öffentlichkeitsarbeit: Es kann sinnvoll sein, Diskursverfahren mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Diese kann schon zum Zeitpunkt der Konzeption des Verfahrens einsetzen oder zum Aufruf und zur Motivation von Teilnehmern zu Beginn des Prozesses genutzt werden. Während des eigentlichen Verfahrens sind in der Regel nur sehr wenige Personen am Prozess direkt beteiligt, so dass weitere Informationen zum Vorgehen und den Zwischenergebnissen Transparenz und Akzeptanz für das Verfahren und die Resultate schaffen können. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte in Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen und flexibel gestaltet sein. Sie sollte Transparenz, wenn erforderlich, aber auch Vertraulichkeit zulassen. Gerne wird auch zur Vorstellung des Verfahrens und am Ende zur Präsentation der Ergebnisse die Öffentlichkeit informiert oder einbezogen (Sandwich-Methode). Gerade in Mediationsverfahren, Open Space- oder Konsensuskonferenzen bietet sich die Sandwich-Methode an, da nicht immer konsensfähige Zwischenergebnisse während des Verfahrensverlaufs vorliegen.

Seite 4: Auswertung

Auswertung

Konsens über Dissens: Diskurs bedeutet nicht: Einigung auf den kleinsten, meist trivialen Nenner. Es geht vielmehr um eine Konfliktaustragung, bei der die Argumente in aller Klarheit und, wenn notwendig, auch in aller Schärfe ausgetauscht und die unterschiedlichen Werte und Interessen dargelegt werden. Häufig enden diese Diskurse nicht mit einem Konsens, sondern mit einem Konsens über den Dissens. In diesem Falle wissen alle Teilnehmer, warum die eine Seite für eine Maßnahme und die andere dagegen ist. Die jeweiligen Argumente sind dann aber im Gespräch überprüft und auf Schwächen und Stärken ausgelotet worden (Elster 1989). Die verbleibenden Unterschiede beruhen nicht mehr auf Scheinkonflikten oder auf Fehlurteilen, sondern auf klar definierbaren Differenzen in der Bewertung von Entscheidungsfolgen (Schimank 1992). Alle Parteien wissen, was sie sich mit ihren Präferenzen für die eine oder andere Lösung an erwartbaren Konsequenzen einhandeln werden, mit allen Unsicherheiten, die damit verbunden sind. Das Ergebnis eines Diskurses ist mehr Klarheit, nicht unbedingt Einigkeit.

Information und Einbringen der Ergebnisse in Gremien und Öffentlichkeit: Am Ende des Diskursverfahrens steht also ein abgestimmter Bewertungs- oder Empfehlungstext, den die Teilnehmer im Verfahren ausgehandelt haben. Gab es mehrere Teilgruppen, ist eine Zusammenführung von den Teilergebnissen wichtig. In einigen Prozessen wie Mediationsverfahren oder Konsensuskonferenz erfolgte die Integration von Teilergebnissen häufig schon im Prozess. Bei anderen Verfahren wie Fokusgruppen oder Bürgerforen muss dieser Schritt der Zusammenführung nach dem Abschluss erfolgen.

Ist das Diskursverfahren durchgeführt und liegen abgestimmte Ergebnisse vor, sind diese noch nicht umgesetzt. Je nach Zielstellung können die erörterten Sachverhalte oder Bewertungen an die entsprechenden Institutionen weitergeleitet werden, die sie angefordert haben oder nutzen möchten.

Schwieriger ist die Umsetzung von Gestaltungsdiskursen, da die Resultate meistens nur Empfehlungscharakter für konkrete Entscheidungen haben. Daher ist im Vorfeld und auch während des Verfahrens die Information und der Einbezug der Öffentlichkeit als auch der politischen Gremien, die die Ergebnisse in Beschlüssen umsetzen sollen, entscheidend. Ein Verfahren, dass sich von seinem Umfeld loslöst, kann in der Regel nur wenig Wirkung erzielen. Nach Abschluss des Verfahrens sollten ein oder mehrere Sprecher die Ergebnisse in den Gremien und ggf. der Öffentlichkeit vorstellen. In Mediationsverfahren ist auch die Darstellung des Argumentationsstrangs und der Kriterien zur Bewertung von Bedeutung.

Moderne Gesellschaften brauchen mehr denn je diskursiv angelegte Verfahren der Entscheidungsfindung, in denen betroffene Bürger die Gelegenheit erhalten, in einem Klima gegenseitiger Gleichberechtigung, der Anerkennung von Sachwissen und normativen Vorgaben sowie des Respekts vor der Legitimität unterschiedlicher Wertesysteme und Präferenzen Handlungsoptionen zu diskutieren, die damit verbundenen Folgen und Implikationen zu bewerten und auf dieser Basis Empfehlungen für repräsentative Gremien und/oder für ihre Mitbürger zu formulieren (Renn 2003). Die moderne Gesellschaft braucht also keinen Ersatz für ihre repräsentativen Gremien, sondern sie benötigt vielmehr eine Funktionsbereicherung durch diskursive Formen direkter Bürgerbeteiligung, die den repräsentativen Gremien wiederum in ihrem eigenen Streben nach Legitimation zugute kommen. Dazu bedarf es keiner grundlegenden Veränderungen der politischen Strukturen, zumindest nicht auf der systemaren Ebene, sondern vielmehr gezielter Reformen, die eine Anschlussfähigkeit der im Diskurs gewonnenen Ergebnisse in den Strukturrahmen der Politik sicherstellen.

Autor

Prof. Dr. Ortwin Renn
Christina Benighaus
Universität Stuttgart
Forschungsschwerpunkt Interdisziplinäre Risikoforschung und nachhaltige Technikentwicklung
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