Umsetzung

Wichtige Aspekte bei der Umsetzung

Prüfung von Erfolgsvoraussetzungen

Der Erfolg eines Mediationsverfahrens ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Vorfeld geprüft werden müssen:

  • Sind die Konfliktparteien willens, zu verhandeln und zu einer Einigung zu kommen?
  • Gibt es einen Konsensgestaltungsraum im Konflikt? – Wertkonflikte wie z.B. im Konflikt um Atomkraft oder Gentechnik sind nicht verhandelbar.
  • Ist die Macht bei den Verhandlungspartnern gleichmäßig verteilt oder gibt es große Machtunterschiede?
  • Verfügen die Beteiligten über die fachlich-inhaltliche wie auch soziale und formale Kompetenz (Logik, Abstraktionsvermögen) für einen solchen Prozess?
  • Ist die Verbindlichkeit des Verhandlungsergebnisses für jede Gruppe sichergestellt?
  • Gibt es einen dringenden Handlungsbedarf?

Prinzipien der Mediation

Die Besonderheiten eines Mediationsverfahrens lassen sich an bestimmten Verfahrensprinzipien festmachen:

  • Selbstverantwortlichkeit: Die Parteien sind die Expertinnen und Experten ihres Konfliktes. Sie selbst wissen besser als jeder andere, wie er entstanden ist und wie er zu lösen ist. Die Mediation gibt ihnen lediglich den für die Konfliktlösung erforderlichen Rahmen.
  • Freiwilligkeit: Niemand darf zu einem Mediationsverfahren gezwungen werden. Mediation kann nur dann Erfolg haben, wenn die Parteien in ihrer Selbstbestimmung nicht beschränkt sind und jeder Beteiligte jederzeit aus dem Verfahren wieder aussteigen kann.
  • Ergebnisoffenheit: Es darf nicht von vornherein feststehen, welches Ergebnis erreicht werden soll. Nur dann sind die Konfliktparteien in der Lage kooperativ miteinander zu verhandeln und sich auf den anderen einzulassen.
  • Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators/der Mediatorin: Anders als ein Richter hat ein Mediator keine vom Staat zugewiesene Autorität. Deshalb muss er von allen Konfliktparteien als derjenige anerkannt werden, der inhaltlich neutral und ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz durch das Verfahren führt. Der Mediator/die Mediatorin setzt sich für die Belange und Interessen aller Konfliktparteien ein, in diesem Sinne ist er oder sie »allparteilich«.
  • Informiertheit der Beteiligten: Alle Parteien müssen über die entscheidungserheblichen Tatsachen umfassend Bescheid wissen, um eine eigene Entscheidung überhaupt treffen zu können und um diese auch in Zukunft zu akzeptieren. Alle Beteiligten sollten deshalb in gleicher Weise Zugang zu allen streitrelevanten Informationen haben.
  • Vertraulichkeit: Die Konfliktparteien verpflichten sich, alle im Mediationsprozess offengelegten Tatsachen und Begebenheiten strikt vertraulich zu behandeln.

Anforderungen an die Mediator/innen

Für den Erfolg eines Mediationsverfahrens kommt den Mediator/innen eine Schlüsselrolle zu. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an ihre Kompetenz und Erfahrung.

Die Mediator/innen

  • leiten das Verfahren und tragen die Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Ablauf. Sie sorgen für eine faire Streitkultur und die Einhaltung der »Spielregeln«
  • sind offen und unvoreingenommen gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und vorgebrachten Argumenten. Sie legen im Verfahren die jeweils angewandten Methoden, Ziele und Arbeitsschritte offen und sorgen für größtmögliche Transparenz im Hinblick auf die ausgetauschten Positionen und Argumenten
  • pflegen eine neutrale, allparteiliche Form der Verhandlungsführung. Sie sind verläss­lich bei Absprachen, arbeiten nicht mit Tricks und wahren die Vertraulichkeit
  • sind kompetent und erfahren in Methoden der Kommunikation (Gesprächsführung, Diskussion, Streitgespräch), der Verhandlung und des Konfliktmanagements. Sie sollten für ein gutes »Klima« sorgen, einen konstruktiven Dialog ermöglichen, Argumente spiegeln, ggf. umformulieren, »Schwache« zu Wort kommen lassen, Machtungleichgewichte ausgleichen, Vor-Urteile, »Aneinandervorbeireden« und »Missverständnisse« erkennen und aufklären, persönliche Angriffe unterbinden, Darlegungen zusammenfassen und Synthesen bilden, Gestaltungsräume für Konsense erkennen und herausarbeiten; helfen, dass die Parteien sich ihrer Interessen bewusst werden; Optionen entwickeln und bewerten sowie kreative, eigene Lösungen entwickeln können
  • müssen persönlich unabhängig vom Auftraggeber arbeiten (keine Weisungen oder Ergebnisvorgaben). Sie dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen am Ausgang des Konfliktes haben. Sie arbeiten im Thema neutral (können also auch nicht gleichzeitig Gutachter oder Berater sein) und allparteilich, d.h. allen Verfahrensbeteiligten gegenüber gleichermaßen aufgeschlossen und zugewandt. Sie sind zuständig für das methodische Vorgehen, die Teilnehmer/innen sind zuständig für den Inhalt.

»Spielregeln« für Mediations-Sitzungen

Als Mindestspielregeln haben sich bewährt:

  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig.
  • Die persönliche Integrität und die Wertvorstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden respektiert. Persönliche Angriffe werden nicht toleriert.
  • Jeder bemüht sich, die andere Seite ausreden zu lassen und währenddessen aufmerksam zuzuhören.
  • Entscheidungen werden von den Konfliktparteien selbst und eigenverantwortlich getroffen.
  • Die Vertraulichkeit aller Äußerungen in den Sitzungen wird gewahrt.
  • Die Mediator/innen verhalten sich bezüglich des Problems neutral.

Darüber hinaus kann es – abhängig von der Größe und dem Thema des Verfahrens – noch zusätzliche Regeln geben. Beispiele sind der Umgang mit der Presse und mit Tonaufzeichnungen, die Protokollführung oder die Rückbindung der zu entsendenden Gruppen.