Zielsetzung

Bei der Bürgerkonferenz setzen sich Bürger/innen – im Dialog mit Expertinnen und Experten – kritisch mit strittigen Technologien oder Technisierungsprojekten auseinander. Die »Laienexpertise« soll zu besseren Empfehlungen an die Politik führen. Bürgerkonferenzen sind seit den 1980er Jahren in vielen Ländern durchgeführt worden. Aufgrund ihrer klaren Struktur sowie ihres normativ weit gefassten Anspruchs auf Demokratisierung der Technikbewertung ist die Bürgerkonferenz zum Prototyp schlechthin für partizipative Verfahren in der Technikfolgenabschätzung avanciert.

Die Konsensuskonferenz war ursprünglich in den USA mit dem Ziel eingesetzt worden, strittige medizinische Sachverhalte in einer Expertenrunde zu diskutieren, um durch vertieften Dialog zu einem Konsens zu gelangen. In den 1980er Jahren wurde die Konsensuskonferenz vom Dänischen Technologierat zu einem Verfahren der Technikfolgenabschätzung (TA) unter Beteiligung von Laien weiterentwickelt. Die Konsensorientierung diente ursprünglich dazu, analog zu einem Schöffenurteil eine für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer akzeptable Beurteilung eines kontroversiellen Sachverhalts zu finden. Dieser Konsensdruck erwies sich aber als zuweilen kontraproduktiv, weil Minderheitenmeinungen untergingen, die wichtige Aspekte in die Diskussion gebracht hätten. In der Folge wurde daher weniger die Herstellung von Konsens angestrebt, sondern vielmehr die Darstellung der in einem informierten Meinungsbildungsprozess gebildeten Bürgeransichten zu strittigen Technologiethemen – als Ergänzung und Kritik zum Expertendiskurs. Deshalb wird diese Methode heute meist unter dem Begriff der Bürgerkonferenz geführt.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen – in Auseinandersetzung mit den Expertinnen und Experten – strittige Technologien oder Technisierungsprojekte kritisch bewerten, um auf Basis ihrer »Laienexpertise« zu besseren Empfehlungen für die Politik zu kommen. Bürgerkonferenzen sind seit den 1980er Jahren in vielen Ländern durchgeführt worden. Aufgrund ihrer klaren Struktur sowie ihres normativ weit gefassten Anspruchs auf Demokratisierung der Technikbewertung ist die Bürgerkonferenz zum Prototyp schlechthin für partizipative Verfahren in der Technikfolgenabschätzung avanciert (Joss/Belucci 2002).

Zielsetzungen der Methode

Auch wenn die Ziele, die mit der Durchführung einer Bürgerkonferenz verbunden sein können, variieren, so lassen sich doch einige zentrale, teils überlappende Ziele nennen (vgl. Bütschi/Nentwich 2002, Nentwich et al. 2006):

  • Wissenstransfer: Mithilfe einer Bürgerkonferenz soll die Debatte in einer ansonsten uninformierten Öffentlichkeit entemotionalisiert und mit Faktenwissen angereichert werden, um zu tragfähigen Beurteilungen zu kommen und Experten gegebenenfalls auch gehaltvoll kritisieren zu können. Vielfach wurde allerdings der Wissenstransfer als Instrument zur Akzeptanzbeschaffung gesehen – basierend auf der inzwischen überholten Vorstellung, dass mehr Sachwissen automatisch zu mehr Akzeptanz führt.
  • Information für die Politik: Alternativ oder komplementär zur Meinungsforschung – und womöglich leistungsfähiger als diese – soll das Laienpanel alternative Standpunkte, Befürchtungen und Gewichtungen der Bevölkerung aufspüren und widerspiegeln. Diese Funktion lässt sich allerdings auch als Instrument nutzen, um Entscheider/innen in die Lage zu versetzen, bei unpopulären Maßnahmen die Öffentlichkeit besser »abzuholen«.
  • Berücksichtigung alternativer Rationalitäten: Um die Dominanz machtvoller Interessen bei der Entwicklung von neuen Technologien aufzuweichen und die Sozialverträglichkeit von Technologien zu erhöhen, sollen Alltagswissen und Werthaltungen von Laien in Entscheidungsprozessen vermehrt zur Geltung kommen. Dahinter steht die Annahme, dass expertendominierte Verfahren und Entscheidungen nicht unbedingt rationaler sein müssen oder dass die Expertenvernunft durch »Blindflecke« belastet ist, die sich aus ihrer Distanz zum lokalen, erfahrungsgeprägten Laienwissen ergeben. Dies wurde von manchen Theoretikern als Beitrag zu einer umfassenden Demokratisierung der Technologiepolitik verstanden; ein Anspruch, mit dem das Verfahren überfordert ist.