Bürgerenergie

Die Umorientierung des Energiesystems hin zu erneuerbaren und regenerativen Energiequellen ist eine Chance für neue Formen von bürgerschaftlichem Engagement und energiepolitischer Beteiligung. Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, selbst im Rahmen der Energiewende aktiv zu werden, sind dabei vielfältig: »Kleine« Schritte, wie der Wechsel zu einem Ökostromanbieter, gehören ebenso dazu, wie die Tatsache, dass immer mehr Bürger/innen selbst zu Stromproduzent/innen werden – z.B. in Form einer kleinen Solaranlage auf dem eigenen Dach.

Gesetzliche Förderung von Ökostrom

Die Förderung von Ökostrom in Deutschland ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt und erfolgt nach folgendem Prinzip: Eine Kilowattstunde Ökostrom, die ins Netz eingespeist wird, wird zu einem festen Preis vergütet. Dieser Tarif liegt über dem üblichen Marktpreis und wird nach Errichtung der Anlage für einen Zeitraum von 20 Jahren an den Betreiber ausgezahlt. Die Finanzierung dieses Verfahrens erfolgt über eine verbrauchsabhängige Ökostrom-Umlage, die jede Endverbraucherin und jeder Endverbraucher zu entrichten hat. Die Netzbetreiber sind darüber hinaus zur unverzüglichen und vorrangigen Abnahme von Ökostrom verpflichtet, um eine Netzeinspeisung überhaupt erst zu ermöglichen. Das Fördersystem hat die Verminderung des wirtschaftlichen Risikos für Betreiber von Ökostromanlagen zum Ziel. Dadurch wird der Betrieb von Kleinstanlagen aber auch für Bürgerinnen und Bürger interessant.

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Zum Gesetzestext des EEG auf dem Rechtsportal »Juris«.

Energiegenossenschaften

Größere Zusammenschlüsse von Privatleuten mit dem Ziel der Stromerzeugung bzw. (Wärme-)Energieversorgung in Form von Genossenschaften sind Ausdruck für ein neues energiewirtschaftliches Rollenverständnis von Bürgerinnen und Bürgern.

Das Grundprinzip jeder Genossenschaft ist es, ein Ziel als Gemeinschaft besser erreichen zu können als allein. Insbesondere wenn die Verfolgung dieses Ziels die (wirtschaftlichen) Möglichkeiten Einzelner übersteigt gleichzeitig aber die Selbstständigkeit der Beteiligten gewahrt werden soll, bietet sich eine genossenschaftliche Organisationsform an. Gleichzeitig ist eine Genossenschaft auch immer eine Wertegemeinschaft, in der Grundsätze wie z.B. Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Gleichheit und Solidarität im Mittelpunkt des Handelns stehen.

 

Download

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. hat mit der »Gründerfibel Energiegenossenschaften« (PDF) einen Leitfaden für Interessierte herausgegeben.

Die Idee der Genossenschaft erlebt seit Anfang der 2000er einen neuen Aufschwung, nicht zuletzt da die Ökostromförderung durch das EEG besondere Anreize für Bürgerinnen und Bürger bietet, als Genossenschaft aktiv zu werden. Seit 2007 stieg die Zahl der Energiegenossenschaften daher und mehr als die Hälfte aller genossenschaftlichen Neugründungen findet mittlerweile im Bereich Energie und Umwelt statt.

Gemeinsam genutzte Photovoltaikanlagen, bei denen bereits eine geringe Eigenbeteiligung ausreicht, sind die häufigste Form der Bürgerenergie. Daneben gibt es aber auch ganze Bürgerwindparks. Sogenannte Bioenergiedörfer gehen sogar soweit, die gesamte Strom- und Wärmeversorgung selbst zu übernehmen und damit unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

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Weitere Informationen zum Thema bieten folgende Websites:

Literaturtipp
  • Carolin Schröder / Heike Walk (Hrsg.): Genossenschaften und Klimaschutz - Akteure für zukunftsfähige, solidarische Städte, (Bürgergesellschaft und Demokratie, Band 41), Wiesbaden 2014.
  • Jürgen Staab: Erneuerbare Energien in Kommunen. Energiegenossenschaften gründen, führen und beraten, 2. Aufl., Wiesbaden 2013.