Rechtlicher Rahmen
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Umweltinformationsgesetz
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist am 14. Februar 2005 in Kraft getreten und regelt den Zugang zu Umweltinformationen für Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen. Der Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen der Bundesländer wird durch Landesrecht geregelt.

Zur Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit dem Gesetzestext des UIG.
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
Seit dem 15. Dezember 2006 regelt das »Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG« die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Zulassungsverfahren und beim Erlass bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz. Das heißt, es setzt Änderungen in verschiedenen bereits bestehenden Gesetzen um. Änderungen, die die Arbeit von interessierten Bürger/innen und von Umweltschutzverbänden betreffen, finden sich vor allem im Detail.

Zur Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit dem Gesetzestext des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes.
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Das »Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten« – auch als Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bekannt – ist gemeinsam mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz am 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. Das UmwRG regelt ergänzend den erweiterten Gerichtszugang – insbesondere für Umweltverbände – zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen.

Zur Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit dem Gesetzestext des UmwRG.
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